Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes
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Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes

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Bild Quelle: Entwurf des Regionalplanes

 

Der Regionalplan ist kein Fahrplan

In den letzten Wochen und Monaten haben wir uns sehr intensiv mit dem Entwurf des überarbeiteten Regionalplans befasst.

Landesentwicklungsplan

Die unterste Grundlage für die Ordnung, Sicherung und Entwicklung der Lebensräume in Schalksmühle stellt der Landesentwicklungplan dar, zu dessen Aufstellung jedes Bundeland gesetzlich verpflichtet ist.

Aufgabe des Landesentwicklungplanes ist es, die oft in Konkurrenz zueinanderstehenden Ansprüche an die Raumnutzung in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen, um daraus landeseinheitliche Ziele und Grundsätze aufzustellen. Diese Ansprüche ergeben sich auch aus übergeordneten Gesetzen und Zielen, wie den Klimaschutzzielen, die sich aus dem Klimaschutzgesetz ergeben.

Wie konfliktträchtig dies sein kann wird deutlich, wenn man sich die Themenkomplexe anschaut, zu denen der Landesentwicklungsplan Festlegungen enthält:

Regionalplan

Auf den Landesentwicklungsplan setzt der Regionalplan auf, der die Festlegungen und Ziele des Landesentwicklungplanes für eine Region konkretisiert und damit deren Umsetzung dient.

Dies wird dadurch erreicht, dass nun die konkreteren Festlegungen und Ziele in feiner untergliederten Themenkomplexen dargestellt werden:

Bauleitplanung

Auf kommunaler Ebene setzt die Bauleitplanung wiederum auf den Regionalplan auf. Die Festlegungen und Ziele des Regionalplanes müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Der Regionalplan steckt hierbei einen Rahmen ab, in dem sich die Bauleitplanung bewegen kann. Es handelt sich also um Leitplanken, die durch die Planung der Gemeinde nicht durchbrochen werden dürfen. Es handelt sich nicht um einen konkreten Fahrplan, den die Gemeinde nach Verabschiedung abzufahren hat.

Wird zum Beispiel ein Gebiet festgelegt, in dem neue Wohngebiete geplant werden dürfen, heißt es nicht, dass diese auch geplant werden müssen.

Regionalplanentwurf

Durch die Regionalplanungsbehörde wurde der Entwurf für einen überarbeiteten Regionalplan vorgelegt. Die Erarbeitung eines neuen Entwurfes wurde durch den Regionalrat beschlossen und war vor allem deswegen erforderlich, weil das Land NRW zuvor einen neuen Landesentwicklungsplan aufgestellt hat.

Das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes sieht an dieser Stelle vor, dass von verschiedenen Seiten Anmerkungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf eingereicht werden können.

In den Ausschüssen der Gemeinde Schalksmühle wurde beraten, welche Punkte die Stellungnahme der Gemeinde Schalksmühle enthalten soll. Hierbei werden nur solche Anregungen aufgenommen, die mehrheitlich durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Neben der Gemeinde steht es auch anderen Gruppierungen und Fraktionen frei, Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen. Der Regionalrat wird sich mit allen eingegangenen Stellungnahmen befassen. Ein Feedback wird es allerdings vermutlich nur zu den Stellungnahmen geben, die von der Gemeinde eingereicht wurden.

Standpunkt der SPD-Fraktion

Wir als SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Schalksmühle haben uns sehr intensiv mit dem vorgelegten Regionalplanentwurf auseinandergesetzt und bewerten diesen, mit einigen Vorbehalten, positiv.

Klima und Klimawandel

Wir freuen uns, dass der Klimawandel und die bereits eingetretenen Auswirkungen auf die Region von den Planern ernst genommen werden.

Zum einen soll der Klimawandel, zum Beispiel durch den Ausbau erneuerbarer Energien oder durch den Schutz von Böden und Wäldern mit wichtigen Funktionen für den Klimaschutz, begrenzt werden. Zum anderen machen sich die Planer Gedanken, wir die bereits nicht mehr aufzuhaltenden Auswirkungen abgemildert werden können. Auch der hohe Einfluss von Gewerbe und Industrie ist den Planern bewusst. So sollen Gewerbe- und Industriebereiche klimaneutral umgesetzt werden.

An dieser Stelle weisen die Planer zurecht noch einmal darauf hin, dass die räumliche Planung lediglich den Rahmen für die Umsetzung von Klimaschutzzielen schaffen kann. Diese müssen auf den nachfolgenden Ebenen weiter konkretisiert werden. Dieser Herausforderung müssen sich Gemeinderat und -verwaltung in Zukunft stellen. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten und werden uns dafür einsetzen, dass die Klimaschutzziele ernstgenommen werden und die zukünftigen Maßnahmen ambitioniert sein werden.

Übergreifende Planungsansätze

In den übergreifenden Planungsansätzen werden Festlegungen und Ziele zu den beiden Themen „Kulturlandschaftsentwicklung“ sowie „Freizeit, Erholung und Tourismus“ zusammengefasst.

Wir begrüßen es, dass die Landschaft als Teil der Kultur begriffen wird und neben prägenden Bodendenkmälern und Bauwerken auch Orte mit funktionaler Raumwirkung und historisch überlieferte Sichtbeziehungen als schützenswert angesehen werden.

Siedlungsraum

Schon die landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung sprechen uns aus der Seele. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung liegt auch uns am Herzen.

Aus diesem Grund freuen wir uns, dass der Entwurf des Regionalplanes diesen Gedanken konsequent fortsetzt.

Baulücken zu schließen und Brachflächen zu reaktivieren hat Vorrang vor neuen Flächen „auf der grünen Wiese“. Siedlungen sollen vom bestehenden Siedlungsrand her weiterentwickelt werden.

Allgemeiner Siedlungsbereich

Für Schalksmühle sieht der Entwurf einen sogenannten allgemeinen Siedlungsbereich vor. Dieser erstreckt sich vom Ortskern über Rotthausen und Reeswinkel. In diesem Gebiet sind alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugt anzusiedeln. In allen anderen Siedlungsbereichen ist eine Grundversorgung anzustreben.

Dieser Gedanke ist nachvollziehbar und eine vollumfängliche Versorgung aller kleinen Ortschaften Schalksmühles wäre weltfremd. Dennoch zeigt dies nochmal, wie wichtig die Verkehrsentwicklung in naher Zukunft für Schalksmühle sein wird. Die umliegenden Ortschaften müssen verkehrstechnisch bestmöglich an den allgemeinen Siedlungsbereich angebunden werden.

Der Entwurf des Regionalplanes enthält auch eine Flächenrestriktion. Hierzu wurde versucht die zukünftige Bevölkerungsentwicklung vorauszuberechnen und daraus einen Flächenbedarf abzuleiten.

Diese Vorhersage der Bevölkerungsentwicklung erscheint uns für Schalksmühle zu negativ gedacht. Wir denken, dass die Maßnahmen zur Steigerung der Wohn-, Aufenthalts- und Lebensqualität, die wir in Schalksmühle auf den Weg gebracht haben, sich positiv auswirken werden.

Außerdem zeigen sich erste Hinweise darauf, dass sich durch die Coronapandemie Umzugsbewegungen aus den Städten in den ländlichen Raum ergeben.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Anregung der Gemeindeverwaltung, die Berechnungsgrundlagen noch einmal zu überprüfen und den Flächenbedarf ggf. anzupassen.

Die Kritik der CDU-Fraktion daran, dass es in Schalksmühle nur einen einzigen allgemeinen Siedlungsbereich gibt, teilen wir indes nicht. Schalksmühle ist keine größere Stadt, sondern eine ländlich geprägte Gemeinde. Alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge nach Schalksmühle zu bekommen ist schwierig genug. Zu versuchen dies auch noch mehrmals zu schaffen halten wir für wenig erfolgversprechend. Auch eine Konkurrenzsituation zwischen den Ortsteilen gilt es zu vermeiden. Wir sollten daher versuchen neben einer flächendeckenden Grundversorgung, eine vollumfängliche Versorgung in dem einen allgemeinen Siedlungsbereich zu erreichen. Flankiert werden muss dies durch Maßnahmen der Verkehrsentwicklung, um die kleinen Ortschaften an das Zentrum anzubinden.

Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung

Auch für den Bereich der gewerblichen Nutzung wurden Bedarfsberechnungen angestellt. Basierend auf den errechneten Bedarfen wurden Bereiche für die gewerbliche und industrielle Nutzung vorgesehen. Die Siedlungsentwicklung mit emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben soll vorrangig in diesen Bereichen erfolgen. Außerdem dienen diese Flächen auch der Unterbringung von zuzuordnenden Anlagen. Hierzu zählen insbesondere auch Grün-, Erholungs- und Abstandsflächen.

Die Planer weisen darauf hin, dass die Nutzung der ausgewiesenen Flächen durch Landschaftselemente wie Wald, Gehölze, Hecken, Gewässer sowie von schutzwürdigen Teilflächen beschränkt sein kann. Dies ist im Rahmen der weiteren Detaillierung der Planung zu berücksichtigen.

Für Schalksmühle enthält der Regionalplanentwurf Flächen für die gewerbliche und industrielle Nutzung vor allem dort, wo bereits Ansiedlungen bestehen. Erweiterungen sind vor allem im südlichen Heedfeld vorgesehen. Das Gewerbegebiet Ramsloh wurde an drei Stellen so erweitert, dass das Gebiet nun die umgebenden Straßen überquert.

Die Erweiterung des Gewerbegebietes Ramsloh in Richtung Harrenscheid oder Linscheid ist für uns nicht nachvollziehbar und wir sehen die Gefahr, dass hier der Eindruck entstehen könnte, das Gewerbegebiet solle vergrößert werden. Insbesondere in Anbetracht der damaligen Zusicherungen an die Bevölkerung und der Lage dieser Erweiterungsflächen lehnen wir eine Ansiedlung von Gewerbe jenseits der Straßen nach heutigem Stand ab. Wir haben beantragt, dass die Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf des Regionalplanes dazu auffordert, diese Überquerungen zu entfernen. Leider wurde dies von der UWG-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.

Die Lage der Fläche im südlichen Heedfeld sehen wir ebenfalls kritisch. Zudem wurden in kürzerer Vergangenheit Bedenken bezüglich der Umweltverträglichkeit dieses Standortes laut. Wir werden uns dafür einsetzen, dass neue Gewerbeflächen nicht zur extensiven Ausweitung des industriellen Sektors genutzt werden. Auch hier haben Baulücken und Brachflächen Vorrang. Außerdem sollten die kostbaren Flächen vor allem dazu genutzt werden, dass wachsende heimische Betriebe ihren Flächenbedarf decken können. Allerdings gibt auch hier der Regionalplanentwurf die Maxime aus, den Flächenverbrauch zu minimieren. So ist zum Beispiel eine mehrgeschossige Bauweise zu berücksichtigen.

Sollten neue Flächen der gewerblichen Nutzung zugefügt werden, so sind die Umweltbedenken im Vorfeld sachlich auszuräumen. Die oben genannten einschränkenden Landschaftselemente müssen berücksichtigt und Abstands-, Grün- und Erholungsflächen müssen innerhalb der festgelegten Fläche realisiert werden. Dafür werden wir kämpfen.

Insbesondere bezüglich der Festlegung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung ist es uns wichtig, dass der Regionalplan kein Fahrplan ist. Wenn wir neue Flächen für die gewerbliche Nutzung benötigen, sagt der Regionalplan wo wir diese vorrangig finden sollen. Es ist keine Vorentscheidung, dass wir neue Flächen überhaupt benötigen.

Freiraum

Schalksmühle ist eine ländlich geprägte Gemeinde. Aus diesem Grund ist es wenig überraschend, dass der sogenannte Freiraum den größten Teil der Fläche ausmacht.

Für den Freiraum hat ebenfalls der Klima- und Artenschutz einen hohen Stellenwert. Eine nachhaltige Raumentwicklung und eine konzentrierte Kompensation von Eingriffen stehen im Vordergrund.

Dass die Prioritäten hier früher einmal anders waren, ist auch daran zu erkennen, zu welchen Themen der Regionalplanentwurf zu Handlungen aufruft.

So sollen zum Beispiel Waldflächen, die durch den Borkenkäfer betroffen sind auf die Eignung der Entwicklung von Wildnis geprüft werden. Es sollen Konzepte zur Wiederbewaldung und zur Kompensationsplanung aufgestellt werden.

Wir sehen das Schalksmühler Landschaftsbild mit Wäldern und Feldern als Teil der Schalksmühler Identität und freuen uns sehr über die geänderten Prioritäten.

Verkehr und Infrastruktur

Auch der Bereich der Verkehrsentwicklung ist im vorliegenden Entwurf stark durch den Klimaschutzgedanken geprägt.

Die Förderung alternativer Antriebstechnologien und der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene sind begrüßenswert.

Als realistisch notwendig anzusehen sind die Festlegungen und Ziele für den Schwerlastverkehr und das Straßennetz.

Dem Radverkehr wird großes Potenzial beigemessen, den Nahverkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Daher wird ein gut ausgebautes Radwegenetz angestrebt. Lücken im regionalen Radwegenetz sollen geschlossen werden, Radschnellwege sollen geprüft werden. Beim Straßenbau sind straßenbegleitende Radwege zu berücksichtigen.

Die Mobilitätswende und die wachsende Bedeutung des Fuß- und des Radverkehres hatten wir bereits im Blick, als wir als SPD-Fraktion im Jahr 2017 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes beantragten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Maßnahmen der Verkehrsentwicklung aktiv angegangen und umgesetzt werden.

Die Festlegungen zur Abfallentsorgung erscheinen etwas weniger ambitioniert. Unserer Meinung nach wäre auch hier noch Potenzial, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Die Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden hier zwar erwähnt aber nicht weiter konkretisiert.

Rohstoffsicherung

Auch wenn in Schalksmühle nichtenergetische Bodenschätze in Form von Sandstein vorliegen, so sind dennoch keine Reservegebiete für einen Abbau dieser Rohstoffe vorgesehen. Insbesondere Aufgrund des extremen Eingriffs in das Landschaftsbild, den ein Abbau darstellt, sehen wir dies überaus positiv.

Energieversorgung

Der Umbau der Energieversorgung zur dezentralen Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien hat erheblichen Einfluss auf die Energieinfrastruktur. So sehen die Planer hier dringenden Bedarf, das Energieleitungsnetz entsprechend aus- oder umzubauen.

Bei der Energieerzeugung wird der Wind- und der Solarenergie ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Von der Möglichkeit, eigene Bereiche für Windenergie festzulegen, sieht der Entwurf für das Schalksmühler Gemeindegebiet ab. Auch eine Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen wird in Schalksmühle nicht gesehen.

Konzentrationszonen für Wind- oder Solarenergie sehen die Planer in Schalksmühle nicht. Nichtsdestotrotz sollten wir als Schalksmühler unseren Beitrag zur Energiewende leisten und die dezentrale Energieerzeugung im Schalksmühler Gemeindegebiet wohlwollend begleiten.

Fazit

Der Regionalplanentwurf spiegelt die geänderten Prioritäten in Bezug auf den Klimaschutz wider. Die Auswirkungen des Klimawandels sind Realität und nicht mehr wegzudiskutieren. Aus diesem Grund sehen die Planer entsprechende Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen vor.

Wir sehen hier auf jeden Fall die richtige Tendenz, auch wenn an der ein oder anderen Stellen sicher noch ambitioniertere Ziele möglich wären.

Wir werden bei zukünftigen Beratungen die Ziele im Blick behalten und an den Stellen, an denen unserer Meinung nach mehr möglich wäre, auch mehr fordern.

Der Regionalplan ist kein Fahrplan. Gesetzte Grenzen können durch die kommunale Planung enger gefasst oder bei guter sachlicher Begründung auch bedingt überschritten werden.

Auch wenn es durchaus erwünscht ist, dass wir Anmerkungen zu dem Entwurf einsenden, so sind wir dennoch nicht aktiv an der Gestaltung des Regionalplanes beteiligt. Dies liegt in der Verantwortung der Bezirksregierung beziehungsweise des Regionalrates.

Wenn Beratungen zu kommunalen Detailplanungen anstehen, muss aus unserer Sicht die Öffentlichkeit stark in den Beratungsprozess eingebunden werden.

Die Vollständigkeit und Korrektheit des Planungswerkes ist für uns als politische Fraktion nur eingeschränkt bewertbar. Aus diesem Grund sind wir für Hinweise und Anregungen äußerst dankbar.

 

Für Fragen, Anregungen und Hinweise steht unser Fraktionsvorsitzender Jan Jellesma unter

sowie jedes andere Mitglied der Fraktion zur Verfügung.

Hintergrundbild Quelle: Wikipedia  Ersteller: Petra Klawikowski  Lizenz: CC BY-SA 3.0